pbW D.Wintersperger Planung Elektrotecknik

In der erfolgreichen Zusammenarbeit mit unseren Kunden realisieren wir auch außergewöhnliche Projekte.

Unsere Kunden bei ihren Projekten erfolgreich zu begleiten bedeutet für uns, das entgegengebrachte Vertrauen und die getroffenen Vereinbarungen zur Gänze zu erfüllen. Hohe Ausführungsqualität, Innovationsgeist, Flexibilität und ein motiviertes Projektteam sind unsere Stärke. Die ständig wachsenden Anforderungen an die technische Realisierbarkeit und die zeitliche Umsetzung sind eine Herausforderung, der sich unser qualifiziertes Team Tag für Tag gerne stellt.

Team

dieter wintersperger

Dieter Wintersperger

Geschäftsführer

„Der schönste Erfolg für mich ist, wenn am Ende eines Projektes die Freude und Zufriedenheit beim Kunden spürbar ist und die Umsetzung nach den Vorstellungen durchgeführt werden konnte."

Ing. Rudolf Pfaffenlehner

Gebietsleitung Ost

„Unsere Stärken sind unser motiviertes Team und die gute Geschäftsbeziehung zu unseren Kunden. Dadurch können wir interessante Bauobjekte realisieren und auch oft ungewöhnliche Lösungswege bestreiten."

ing rudolf pfaffenlehner

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen pbW Dieter Wintersperger

1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
  a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und pbW.
  b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von pbW ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
  c) Soweit die Verträge mit Verbrauchern i.S. des KschG abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2.) Angebote, Nebenabreden
  a) Die Angebote des pbW sind sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
  b) Enthält eine Auftragsbestätigung von pbW Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
  c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
3.) Auftragserteilung
  a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch pbW um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnissen zu werden.
  c) pbW verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrages nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
  d) pbW kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen.
4.) Gewährleistung und Schadenersatz
  a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
  b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von pbW innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist beantragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
  c) pbW hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§ 1299 ABGB) zu erbringen.
5.) Rücktritt vom Vertrag
  a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
  b) Bei Verzug von pbW mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
  c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch pbW unmöglich macht oder erheblich behindert, ist pbW zum Vertragsrücktritt berechtigt.
  d) Ist pbW zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält pbW den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet § 1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von pbW erbrachtet Leistungen zu honorieren.
6.) Honorar, Leistungsumfang
  a) Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in Euro erstellt.
  b) In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuern (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
  c) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
7.) Erfüllungsort
  Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz von pbW.
8.) Geheimhaltung
  a) pbW ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
  b) pbW ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchfürhung des Auftrages ist pbW berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, soferne vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
9.) Schutz der Pläne
  a) pbW behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.
  b) Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführungen, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von pbW zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei der Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
  c) pbW ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) von pbW anzugeben.
  d) Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat pbW Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgeltes der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen von pbW genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.
10.) Rechtswahl, Gerichtsstand
  a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und pbW kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
  b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von pbW vereinbart.